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   FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16   

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FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16 (https://dejure.org/2017,20183)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2017 - 1 K 310/16 (https://dejure.org/2017,20183)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 1 K 310/16 (https://dejure.org/2017,20183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen zur Erneuerung einer Heizungsanlage als Versorgungsleistungen i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kosten zur Erneuerung einer Heizungsanlage als Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Neue Heizung für den Altenteiler - wann zahlt das Finanzamt dazu?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorweggenommene Erbfolge
    Abgrenzung der Versorgungsleistungen von den Unterhaltsleistungen
    Versorgungsleistungen
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16
    Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 und vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77 sowie BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 594 und vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506).

    Hingegen sind Aufwendungen für darüber hinausgehende Baumaßnahmen zur Verbesserung (vgl. § 554 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) nicht Teil der notwendigen Versorgungsleistungen (BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248).

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16
    Eine Verbesserung im Sinne des § 554 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt vor bei Maßnahmen, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 13. Februar 2008 VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16
    Der steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine vertraglich geschuldete Maßnahme steht aber nicht entgegen, dass diese zugleich eine zeitgemäße Modernisierung bewirkt (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).
  • FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16

    Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer

    Diese Maßnahme hat der Kläger zur Erfüllung der Versorgungsleistung aus dem Übergabevertrag erbracht, da sie insoweit auf das gewährte Wohnrecht entfiel (vgl. BFH in BFH/NV 2004, 861; BFH-Urteil vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 1594; FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Mai 2017 1 K 310/16, EFG 2017, 1168).
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